(0228) 242 75 35

Kosten und Antrag

Meine Praxis steht sowohl gesetzlich wie privat versicherten Patienten offen. Die Kosten übernehmen die Kassen auf Antrag. Die Behandlung muss spätestens nach vier probatorischen Sitzungen beantragt werden. Vor jeder Behandlung müssen Sie bis zu vier mal die psychoterapeutische Sprechstunde besucht haben.

Abwicklung über die Praxis

Das Antrags und Genehmigungsverfahren wickele ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der genehmigten Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse ohne Zuzahlung übernommen.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit April 2017 ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde vom Gesetzgeber für alle Patient*innen verpflichtend vorgeschrieben, die eine ambulante psychotherapeutische Therapie benötigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anmeldung zur Sprechstunde

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. Bei Notfällen oder Kriseninterventionen sind in der Regel auch kurzfristig Termine möglich.

Das sollten Sie zur Sprechstunde mitbringen

  • Bitte unbedingt Ihre Versichertenkarte
  • Eine Liste der Medikamente, die Sie einnehmen
  • Relevante Arztberichte zu Ihrer Erkrankung (falls vorhanden)

Probatorische Sitzungen

Für die probatorischen Sitzungen muss kein Antrag bei der Kasse gestellt werden.

Wenn Sie sich nach den probatorischen Sitzungen noch nicht sicher sind, ob ich die richtige Therapeutin für Sie bin, können Sie weitere probatorische Sitzungen bei anderen Therapeuten vereinbaren.

Gesetzlich Versicherte

Haben Sie sich für einen Behandler entschieden, muss die Therapie beantragt werden. Dabei unterscheiden die gesetzlichen Kassen nach Kurzzeittherapien (2 x 12 Sitzungen/12 Monate) und Langzeittherapien (max. 60 Sitzungen/24 Monate).

Versicherte der Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt, da ich eine Kassenzulassung besitze, ebenfalls bis zu vier probatorische Sitzungen. Anschließend erfolgt ein Antrag über 60 Sitzungen. 

Privat Versicherte

Auch alle privaten Kassen bezahlen fünf probatorische Sitzungen. Danach werden in der Regel 20-30 Sitzungen pro Kalenderjahr genehmigt. Näheres über die Konditionen erfragen Sie bitte direkt bei der Versicherung oder lesen es in Ihrer Versicherungspolice nach.

Selbstzahler

Selbstzahler werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Honorare nenne ich Ihnen gerne auf Anfrage.

Fragen & Antworten

  • Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?

    Nicht unbedingt. Allerdings erhält ihr Hausarzt einen Befundbericht, wenn Sie mit einer Überweisung kommen und dem Bericht zustimmen. Ihr Hausarzt kennt dann Ihren gesamten Gesundheitszustand und erfährt den Namen der Psychopharmaka, die Sie einnehmen.

    Ohne Ihre Einwilligung wird jedoch kein Bericht erstellt. Die Vertraulichkeit und Schweigepflicht ist jederzeit gewährleistet.

  • Psychotherapie beantragen: Wo finde ich weitere Informationen?

    Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie ausführliche Informationen zum Versorgungsangebot und den Antragsverfahren für eine ambulante Psychotherapie: kbv.de

  • Was ist eine Akuttherapie (Krisenintervention)?

    Die Akuttherapie ist eine neue Möglichkeit zur schnellen Behandlung bei akuten Krisen. Sie können bis zu 24 Sitzungen à 25 Minuten in Anspruch nehmen. Wenn Sie denken, Sie benötigen eine Akuttherapie, vereinbaren Sie bitte möglichst kurzfristig einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde mit uns.

Praxis Dr. Martinez: Detail